Ehrenamtliche Betreuung

Die ehrenamtliche Betreuung in Sachsen bietet engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, hilfsbedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Ehrenamtliche Betreuer übernehmen Verantwortung für Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können.

Im Gegensatz zu beruflichen Betreuern arbeiten ehrenamtliche Betreuer unentgeltlich und setzen sich mit großem persönlichen Engagement für das Wohl der betreuten Personen ein. Sie vertreten deren Interessen in festgelegten Bereichen wie Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten oder finanziellen Belangen – immer mit dem Ziel, die Selbstbestimmung der betreuten Person so weit wie möglich zu erhalten.

Die rechtliche Grundlage für ehrenamtliche Betreuungen bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betreuungsrecht.

Die Kontakt- und Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuungen in Marienberg bietet umfassende Informationen, Beratung und Begleitung für alle, die sich in diesem Bereich engagieren möchten oder bereits als ehrenamtliche Betreuer tätig sind. Auch hilfebedürftige Personen und deren Angehörige erhalten hier Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Betreuungslösung.

Zusätzlich organisiert der Betreuungsverein Marienberg e.V. regelmäßige Treffen für ehrenamtliche Betreuer, Fachvorträge, Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch. So haben sowohl aktive als auch zukünftige Betreuer eine kompetente und zentrale Anlaufstelle. Die Mitarbeitenden der Kontaktstelle beraten individuell, erläutern die bestehenden Möglichkeiten und vermitteln bei Bedarf passende Unterstützung – stets auf neutraler und vertrauensvoller Basis.

Erfahren Sie mehr über die ehrenamtliche Betreuung:

Die meisten Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause leben. Dies entspricht nicht nur den persönlichen Wünschen vieler Betroffener, sondern wird auch von der Pflegepolitik gefördert.

Dennoch wird zunehmend deutlich, dass dieser Bedarf weder allein durch professionelle Anbieter noch ausschließlich durch Angehörige gedeckt werden kann. Ehrenamtliche Betreuer leisten hier einen wertvollen Beitrag, indem sie hilfsbedürftige Menschen in ihrem Alltag unterstützen und entlasten.

Als Kontakt- und Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns, Ihnen in diesem Bereich unsere Unterstützung anbieten zu können!

  • Unterstützung der betreuten Person in rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten
  • Förderung der Selbstbestimmung und Wahrung der Interessen des Betreuten
  • Kommunikation mit Behörden, Banken und Versicherungen im Rahmen der gerichtlich festgelegten Betreuungsbereiche
  • Begleitung zu wichtigen Terminen, z. B. Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Unterstützung bei der Verwaltung finanzieller Angelegenheiten (z. B. Rechnungen prüfen und Zahlungen veranlassen)
  • Organisation von Hilfs- und Unterstützungsangeboten im Alltag
  • Keine direkte pflegerische Versorgung oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Ehrenamtliche Betreuung erfolgt immer mit dem Ziel, die betreute Person bestmöglich zu unterstützen, ohne sie in ihrer Selbstständigkeit einzuschränken.
  • Volljährige Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alle Angelegenheiten selbstständig regeln können
  • Menschen, für die vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet wurde
  • Personen, die keine geeigneten Angehörigen haben, die die Betreuung übernehmen können
  • Ehrenamtliche Betreuer dürfen nicht in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zur betreuten Person stehen (in der Regel bis zum 2. Grad)
  • Das Gericht prüft in jedem Einzelfall, ob eine Betreuung notwendig ist und wer als geeigneter Betreuer infrage kommt.
  • Das Gericht prüft in jedem Einzelfall, ob eine Betreuung notwendig ist und wer als geeigneter Betreuer infrage kommt.
  • Ehrenamtliche Betreuer arbeiten unentgeltlich, haben aber Anspruch auf eine jährliche Aufwandsentschädigung von bis zu 425 €, sofern sie keine höheren Auslagen geltend machen
  • Notwendige Auslagen, wie Porto, Telefonkosten oder Fahrten im Rahmen der Betreuung, können erstattet werden
  • Falls eine umfangreichere Betreuung erforderlich ist, kann das Betreuungsgericht auf Antrag eine Vergütung genehmigen
  • Die Abrechnung erfolgt über das zuständige Amtsgericht, das auch die Betreuung angeordnet hat
  • Ehrenamtliche Betreuung bedeutet Engagement für andere Menschen und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und aktiv gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Ihr Netzwerk für eine erfolgreiche ehrenamtliche Betreuung

Die Kontakt- und Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuung des Betreuungsvereins Marienberg e.V. arbeitet eng mit regionalen Partnern zusammen, um bestmögliche Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer und betreute Personen zu gewährleisten. Durch diese Vernetzung werden wertvolle Synergien geschaffen und parallele Strukturen vermieden.

Zu den wichtigsten Netzwerkpartnern gehören unter anderem:

  • die Fachservicestelle Sachsen,
  • die Pflege- und Psychiatriekoordinatoren des Landkreises Erzgebirgskreis,
  • Schulungsanbieter für Betreuungsrecht und Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer,
  • die Lebenshilfe Marienberg e.V.,
  • die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Erzgebirgskreis (KISS-Erzgebirge),
  • das Diakonische Werk Erzgebirge,
  • das Quartiersmanagement der Stadt Marienberg,
  • Beratungsstellen für Betreuungsfragen,
  • Wohlfahrtsverbände sowie weitere soziale und kirchliche Einrichtungen.

Diese enge Zusammenarbeit sorgt dafür, dass ehrenamtliche Betreuer optimal informiert, begleitet und geschult werden. Sie trägt dazu bei, dass hilfebedürftige Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten und ihre Selbstbestimmung bewahrt bleibt.