Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das reformierte Betreuungsrecht in Kraft, das die Selbstbestimmung betreuter Personen stärkt und ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt. Betreuerinnen und Betreuer sind verpflichtet, die betreuten Personen dabei zu unterstützen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das seit dem 1. Januar 2023 geltende Ehegattenvertretungsrecht. Dieses ermöglicht Ehepartnern, in akuten Krankheitssituationen ohne Vorsorgevollmacht Entscheidungen im medizinischen Bereich für den erkrankten Partner zu treffen. Das Vertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt und gilt nur für nicht getrennt lebende Ehepaare.
Zudem hat der Bundestag am 31. Januar 2025 beschlossen, die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder zu erhöhen. Diese Maßnahme soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen und die Attraktivität des Berufsbildes steigern.