Die Reform des Betreuungsrechts bringt auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Neuerungen mit sich. Sie sollen sich durch eine schriftliche Vereinbarung an einen Betreuungsverein binden, um eine bessere Unterstützung und Schulung zu gewährleisten. Gleichzeitig haben Betreuungsvereine nun einen Rechtsanspruch auf Förderung ihrer Querschnittsarbeit, was die Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen erleichtert. In Baden-Württemberg wurden die finanziellen Mittel hierfür mehr als verdoppelt.
Um sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Betreuungsrecht zu informieren, bieten verschiedene Institutionen Fortbildungen und Fachtage an. Beispielsweise veranstaltet der Kommunale Bildungswerk e.V. das Berliner Betreuungsforum 2025, das sich zentralen Fragestellungen und aktuellen Entwicklungen im Betreuungsrecht widmet.