Vorsorgeverfügungen

​Unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, eigene Angelegenheiten zu regeln und auf fremde Hilfe angewiesen ist. In solchen Situationen sind rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen entscheidend, um sicherzustellen, dass persönliche Wünsche berücksichtigt werden und Angehörige sowie Behörden entsprechend handeln können.​

Wir unterstützen Sie bei folgenden Vorsorgemaßnahmen:

Gerne informieren wir Sie ausführlich zu diesen Themen – in persönlichen Beratungsgesprächen oder bei unseren regelmäßig stattfindenden Vorträgen und Weiterbildungsangeboten. Der Betreuungsverein Marienberg e.V. steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann vermieden werden, wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt wird. Damit kann eine Vertrauensperson benannt werden, die im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen trifft. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist jedoch, dass die ausstellende Person geschäftsfähig ist.

Die Vorsorgevollmacht kann entweder nur für bestimmte Lebensbereiche gelten oder umfassend für sämtliche Rechtsgeschäfte ausgestellt werden. Sobald das Originaldokument vorliegt, kann die bevollmächtigte Person sofort tätig werden. Im Gegensatz dazu nimmt die gerichtliche Bestellung eines Betreuers häufig mehr Zeit in Anspruch, da hierfür ein rechtliches Verfahren notwendig ist. Dazu gehören unter anderem die Erstellung eines Gutachtens, die Anhörung der betroffenen Person (sofern möglich) und die Berücksichtigung des Berichts der Betreuungsbehörde.

Nur in dringenden Ausnahmefällen kann eine Betreuung per einstweiliger Anordnung kurzfristig erfolgen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Bevollmächtigter nicht durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird. Daher sollte die Auswahl dieser Person mit besonderer Sorgfalt erfolgen, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Eine regelmäßige Überprüfung der Vollmacht und gegebenenfalls eine notarielle Beglaubigung können zusätzlich zur Absicherung beitragen.

Betreuungsverfügung

Falls eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird, kann mit einer Betreuungsverfügung im Voraus festgelegt werden, wer diese Aufgabe übernehmen soll. Dies kann beispielsweise der Ehepartner, ein Kind oder eine andere vertrauenswürdige Person sein. Ebenso kann bestimmt werden, wer unter keinen Umständen als Betreuer infrage kommt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, konkrete Wünsche zur Gestaltung der Betreuung festzuhalten.

In der Regel berücksichtigt das Gericht diese Vorgaben, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Damit die Verfügung im Bedarfsfall wirksam ist, sollte sie regelmäßig überprüft und sicher aufbewahrt werden.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen sind oft ein sensibles und kontrovers diskutiertes Thema. Zwar gibt es zahlreiche Vorlagen, die beispielsweise online verfügbar sind, doch diese werden häufig nur mit Namen und Unterschrift ergänzt, ohne sich mit den genauen Inhalten und deren Konsequenzen auseinanderzusetzen.

Da eine Patientenverfügung dazu dient, den eigenen Willen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festzuhalten, ist es entscheidend, sich mit der Tragweite der getroffenen Festlegungen bewusst auseinanderzusetzen.

In der Verfügung können medizinische Maßnahmen für bestimmte Situationen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Behandlungen im Einklang mit den eigenen Wünschen erfolgen. Eine umfassende Beratung und Aufklärung über die möglichen medizinischen Szenarien ist daher unerlässlich, um eine fundierte und individuell passende Entscheidung zu treffen.