Die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nimmt stetig zu. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 317.532 Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer neu registriert, wovon 262.392 mit Patientenverfügungen verbunden waren. Dies zeigt ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit persönlicher Vorsorgemaßnahmen.
Dennoch bestehen weiterhin Missverständnisse bezüglich dieser Dokumente. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass mündliche Äußerungen ausreichend seien. Tatsächlich müssen Patientenverfügungen schriftlich verfasst sein, um rechtliche Verbindlichkeit zu erlangen.
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA für gesetzlich Versicherte in vier Modellregionen eingeführt, gefolgt vom restlichen Bundesgebiet Mitte Februar. Die ePA ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten zentral zu speichern und bei Bedarf darauf zuzugreifen, was die medizinische Versorgung erleichtert.
Abschließend ist zu beachten, dass die Eigenanteile für Pflegeheimplätze in Deutschland seit Anfang 2025 gestiegen sind. Pflegebedürftige müssen nun durchschnittlich 2.984 Euro im Monat für einen Heimplatz zahlen. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung frühzeitiger finanzieller Vorsorge für den Pflegefall.